Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist verkürzt gesagt, mein Wille wie ich von meinen Ärzten behandelt werden will, wenn ich meinen Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie ist also eine Verfügung an die Ärzte bestimmte Heileingriffe durchzuführen oder zu unterlassen. Meist stehen die Anweisungen an die Ärzte im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung werden Sie sich intensiv mit ethischen und medizinischen Fragen auseinandersetzen, die im Zusammenhang mit dem Ende Ihres Leben stehen. Zur Beantwortung dieser Fragen sollten Sie medizinischen und juristischen Rat einholen.

Das Rechtsinstitut der Patientenverfügung fand  am 1. September 2009 nach intensiver Diskussion eine gesetzliche Regelung. Danach müssen Sie schriftlich Ihre Patientenverfügung   verfassen und sie unterschreiben. Einer notariellen Beurkundung oder öffentlichen Beglaubigung bedarf es nicht.

Bei der Abfassung Ihrer Patientenverfügung denken Sie bitte daran, dass ein anderer, also ihr Bevollmächtigter oder Betreuer, Ihren Willen gegenüber den Ärzten durchsetzen muss. Ihr Wille muss also klar, eindeutig und verständlich für Dritte formuliert sein, ansonsten sind Ihre Wünsche nicht durchsetzbar.  Der Bundesgerichtshof hat durch jüngste Entscheidungen hohe Hürden aufgestellt, für die Feststellung des konkreten Willens des Patienten.

Wenn Sie Ihren Willen individuell formulieren wollen, sollten Sie nicht herkömmliche Muster und Formulare vertrauen. Meine Kanzlei hilft Ihnen gerne Ihren Willen so zu formulieren, dass er auch mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshof gegenüber den Ärzten durchsetzbar seien wird.

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