Vorweggenommene Erbfolge bzw. lebzeitige Übertragungen

Unter der vorweggenommen Erbfolge ist die Übertragung von Vermögen durch den künftigen Erblasser auf einen oder mehrere Erben zu verstehen. Das wesentliche Element ist also die Generationennachfolge.

Regelmäßig handelt es sich um einen Schenkungsvertrag mit denen der Schenker an den Beschenkten erhebliche Vermögenswerte überträgt.

Vor einer Übertragung wesentlicher Vermögenswerte auf die Kinder oder die Enkel sollte das Vermögen des Schenkers einer genauen Prüfung unterworfen werden. Bleibt genügend Kapital übrig, um den Lebensabend zu finanzieren und eine Pflege zu bezahlen? Ist der Ehegatte ausreichend versorgt? Muss das Vermögen vor den Kindern oder der Ehefrau geschützt werden?

Zur Absicherung ist dem Übertragenden zu empfehlen, sich folgende Rechte vorzubehalten:

  • Nießbrauch oder Wohnungsrechte für den Übertragenden

  • Rückfall der Schenkung bei Insolvenz oder Vorversterben des Beschenkten

  • Verfügungsbeschränkungen für den Beschenkten

  • Anrechnung der Schenkung auf den Pflichtteil

  • Ausgleich der Schenkung unter den Geschwistern

  • Rentenzahlungen an den Schenker

  • Pflegeverpflichtung für den Schenker

Die Ziele der lebzeitigen Übertragung können sein

  • die Steuerlast reduzieren

  • das Familienvermögen erhalten

  • die Versorgung des Schenkers sichern und schließlich

  • Pflichtteilsansprüche vermindern oder vollständig vermeiden.

Die Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge ist, dass zum Beispiel Grundbesitz, Unternehmen oder Kunstsammlungen einheitlich übertragen werden können und nicht im Falle der Erbschaft zerschlagen werden. Durch eine lebzeitige Übertragung kann zudem Streit vermieden werden.

Schließlich wird die nachfolgende Generation durch die Übertragung von Vermögen motiviert, es zu erhalten und zu mehren.

Meine Kanzlei berät Sie gerne bei Ihren Überlegungen lebzeitig Schenkung vornehmen zu wollen und wäge mit Ihnen die Vor- und Nachteile ab. Meine Leistungen sind im Weiteren die Übertragungsverträge vorzubereiten und die Beurkundung zu organisieren.

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