Beschränkte Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis des Erblassers

Stirbt der Erblasser gibt es für den Ehegatten bzw. dem Lebenspartner die Möglichkeit, dass zwischen dem Erblasser und dem Vermieter bestehende Mietverhältnis gemäß § 563 BGB fort zu setzen. Tritt der [...]