Nicht was Sie vererben zählt, sondern was am Ende ankommt. Mit vorausschauender Gestaltung lassen sich Freibeträge optimal nutzen und die Steuerlast oft deutlich senken.
Ansatzpunkte
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad kennen und ausschöpfen.
10-Jahres-Regel bei Schenkungen — Freibeträge mehrfach nutzen.
Nießbrauchsmodelle zur Wertminderung der Schenkung.
Familienheim und Betriebsvermögen — steuerliche Verschonung prüfen.
Abstimmung mit Steuerberater und Notar.
Wichtiges
Freibeträge im Überblick
Ehe-/eingetragene Partner: 500.000 € · Kinder: 400.000 € je Elternteil · Enkel: i. d. R. 200.000 € · Geschwister, Nichten/Neffen, Nichtverwandte: deutlich niedriger.
Diese Beträge stehen alle 10 Jahre erneut zur Verfügung — ein starker Hebel für die lebzeitige Gestaltung.
Hinweis: Ich berate zur rechtlichen Gestaltung; die steuerliche Erklärung im engeren Sinne erfolgt in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
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