Schwester pflegt Mutter – bekommt sie im Erbfall mehr als ihre Geschwister? Viele Familien kennen die Situation: Ein Kind kümmert sich über Jahre intensiv um die pflegebedürftige Mutter oder den Vater, während die Geschwister weiter entfernt wohnen oder nur gelegentlich helfen. Nach dem Erbfall stellt sich dann häufig die Frage: Hat das pflegende Kind einen Anspruch auf einen größeren Erbteil? Die Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.
