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Das Berliner Testament — beliebt, aber mit Tücken
Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Das schützt den überlebenden Partner — kann aber Pflichtteilsansprüche der Kinder und Erbschaftsteuer-Nachteile auslösen, weil Freibeträge im ersten Erbfall verfallen. Solche Fallstricke lassen sich durch geeignete Klauseln entschärfen. Genau dafür lohnt die Beratung.
Das beste Testament ist das, über das nach dem Erbfall niemand streiten muss
Dr. Martin Niegisch
Testament und Erbvertrag
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