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Ehepartner sind nicht automatisch bevollmächtigt
Ein weit verbreiteter Irrtum: Ehe- oder eingetragene Partner dürfen sich nicht ohne Weiteres in allen Angelegenheiten vertreten. Das seit 2023 geltende Notvertretungsrecht für Ehegatten gilt nur für Gesundheitsfragen und ist zeitlich eng begrenzt — eine Vorsorgevollmacht ersetzt es nicht.
Vorsorgevollmacht
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